(Ober-)Brandmeister/in für unsere Feuer- und Rettungswache (w/m/d) in Vollzeit oder Teilzeit
Qualifikationsprofil
- Erfolgreich absolvierte Prüfung der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (vormals mitt-lerer feuerwehrtechnischer Dienst)
- Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in oder Rettungssanitäter/in
- Fahrerlaubnis Klasse C bzw. CE
- Uneingeschränkte Eignung für den Feuerwehrdienst einschließlich der Atemschutztaug-lichkeit nach G 26.3
- Flexible, zuverlässige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise – auch im Team
- Physische Belastbarkeit
Wir bieten
- eine Vergütung nach Besoldungsgruppe A 7 LBesG NRW (Brandmeister/in) bzw. A 8 LBesG NRW (Oberbrandmeister/in) (in Abhängigkeit der zum Zeitpunkt der Stellenübertragung vorliegenden persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen)
- 30 Urlaubstage
- Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle
- Corporate Benefits – Beschäftigtenangebote mit Sonderkonditionen namhafter Hersteller und Marken
- eine betriebliche Gesundheitsförderung u.a. durch einen Physiotherapeuten sowie ein aktives Betriebliches Eingliederungsmanagement
- betriebsinterne Sozialberatung und Beratung durch eigene Pflegelotsin
- Jobrad
- schnelle und kurze Entscheidungswege sowie die Möglichkeit sich mit eigenen Ideen einzubringen
- aktive Unterstützung bei der persönlichen Karriereentwicklung durch finanzierte Fortbildungsmöglichkeiten und interne Trainings
Wissenswertes
Es handelt sich um mehrere unbefristete Vollzeitstellen. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Der Einsatz erfolgt im Rahmen des Wechselschichtdienstes (24 Stunden) in der kombinierten Feuer- und Rettungswache Hemer.
Wir freuen uns auf Ihre digitale Bewerbung über den „Bewerben-Button" bis zum 08.03.2026 unter Angabe der Chiffre 2.3-Feuerwehr.
Für weitere Informationen steht Herr Markus Heuel (02372 5507-10) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei Unterrepräsentanz werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Kosten, die Ihnen während des Auswahlverfahrens entstehen, leider nicht erstattet werden können.